Sonnenschutzfolien am Auto: Was ist in Deutschland erlaubt?
Das Wichtigste in Kürze
- HintenFolie an hinteren Seitenscheiben und Heckscheibe erlaubt, nur mit ABG.
- VorneVordere Seitenscheiben bleiben frei, auch von klarer Folie.
- FrontscheibeNur ein Blendstreifen oben, etwa 10 cm, mit ABG und außerhalb des Sichtfelds.
- PflichtenPrüfnummer auf jeder Scheibe, ABG im Auto, zwei Außenspiegel bei getönter Heckscheibe.
In Deutschland darfst du Sonnenschutz- und Tönungsfolien nur an den hinteren Seitenscheiben (ab der B-Säule) und an der Heckscheibe anbringen. Die Folie braucht eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG), deren Prüfnummer auf jeder beklebten Scheibe sichtbar sein muss. Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben sind tabu, an der Frontscheibe ist nur ein schmaler Blendstreifen am oberen Rand erlaubt. Dieser Artikel ist eine verständliche Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Die Regeln auf einen Blick
| Scheibe | Folie erlaubt? | Bedingungen |
|---|---|---|
| Windschutzscheibe | nein, nur Blendstreifen oben | Streifen max. etwa 10 cm breit, mit ABG, nicht im Sichtfeld |
| Vordere Seitenscheiben | nein | müssen klar und unverdunkelt bleiben |
| Hintere Seitenscheiben | ja | Folie mit ABG, Prüfnummer auf jeder Scheibe |
| Heckscheibe | ja | Folie mit ABG, zusätzlich Außenspiegel links und rechts |
Die rechtliche Grundlage
Zuständig ist die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Nach § 40 StVZO müssen die Scheiben, die für die Sicht des Fahrers wichtig sind, klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein. Dazu zählen die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben. Der Fahrer muss nach vorn und zur Seite uneingeschränkt sehen können, auch nachts, bei Regen und beim Blick in die Außenspiegel.
Nachträglich angebrachte Folien sind Fahrzeugteile, die eine Genehmigung brauchen. Das regelt § 22a StVZO. In der Praxis heißt das: Die Folie muss eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) haben, erkennbar an einer Prüfnummer, die auf der Folie aufgedruckt oder eingelasert ist. Eine Folie ohne ABG ist im Straßenverkehr nicht zulässig, egal wie hell oder dunkel sie ist.
Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe
Hier ist Tönen erlaubt, und das in fast jedem Tönungsgrad, solange die Folie eine ABG hat. Drei Punkte musst du beachten:
- Prüfnummer auf jeder Scheibe: Die Prüfnummer der Folie muss auf jeder einzelnen beklebten Scheibe sichtbar sein. Beim Zuschnitt achtest du also darauf, dass das Prüfzeichen auf jedem Stück erhalten bleibt.
- ABG mitführen: Die Genehmigung beziehungsweise eine Kopie davon gehört ins Auto, damit du sie bei einer Kontrolle vorzeigen kannst. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist bei Folien mit ABG nach den üblichen Ratgebern nicht nötig, halte dich aber an das, was in der ABG deiner Folie steht.
- Zwei Außenspiegel bei getönter Heckscheibe: Wenn die Heckscheibe getönt ist, brauchst du links und rechts einen Außenspiegel. Bei heutigen Autos ist das Standard, bei Oldtimern oder manchen Nutzfahrzeugen nicht unbedingt.
Ab Werk getönte Scheiben (oft "Privacy Glass" genannt) sind ein eigenes Thema. Sie sind bereits Teil der Typgenehmigung des Fahrzeugs, für sie brauchst du nichts mitzuführen.
Vordere Seitenscheiben: auch keine klare Folie
Viele hoffen, dass eine helle oder fast klare Folie an den vorderen Seitenscheiben durchgeht. Das ist ein Irrtum. Die vorderen Scheiben müssen ab Werk eine bestimmte Mindest-Lichtdurchlässigkeit haben, und die meisten Hersteller nutzen diesen Spielraum mit leicht getöntem Glas bereits aus. Eine zusätzliche Folie würde die Durchlässigkeit weiter senken. Folien zum Selberkleben mit Freigabe für die vorderen Seitenscheiben sind uns nicht bekannt, laut ADAC fehlt Folien für diese Scheiben häufig die nötige Genehmigung. Die sichere Antwort lautet: vorne keine Folie.
Windschutzscheibe: nur der Blendstreifen
Die Frontscheibe darf nicht foliert werden, auch nicht mit klarer Folie. Erlaubt ist laut ADAC lediglich ein Tönungsstreifen am oberen Rand der Scheibe, höchstens etwa zehn Zentimeter breit. Auch dieser Streifen braucht eine ABG und darf nicht in das Sichtfeld des Fahrers hineinragen. Kauf deshalb einen fertigen Blendstreifen mit Prüfzeichen statt eines Zuschnitts von der Rolle. Viele Streifen im Onlinehandel nennen keine ABG im Angebot. Dann frag beim Verkäufer nach oder lass die Finger davon.
Vignetten, Plaketten und die Umweltplakette sind gesondert geregelt und hier nicht gemeint.
Was passiert bei einem Verstoß?
Eine Folie ohne Genehmigung oder an einer verbotenen Scheibe kann dazu führen, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Das fällt spätestens bei der Hauptuntersuchung auf, oft aber schon bei einer Verkehrskontrolle. Der ADAC nennt folgende Bußgelder:
| Verstoß | Bußgeld laut ADAC |
|---|---|
| Fahren mit eingeschränkter Sicht | 10 € |
| ABG nicht mitgeführt oder nicht vorgezeigt | 10 € |
| Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig | 25 € |
| Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt | 90 € und 1 Punkt |
Die Beträge können sich ändern, verbindlich ist der aktuelle Bußgeldkatalog. Teurer als das Bußgeld kann der Ärger danach werden: Die Folie muss runter, und im Schadensfall kann eine unzulässige Tönung Diskussionen mit der Versicherung nach sich ziehen.
Selbst tönen oder Werkstatt?
Folien für die hinteren Scheiben gibt es als Rolle oder als vorgeschnittenes Set für dein Modell. Seitenscheiben sind mit etwas Übung machbar. Die gewölbte Heckscheibe ist schwierig, weil die Folie mit Heißluft in Form geschrumpft werden muss. Viele lassen deshalb zumindest die Heckscheibe von einem Fachbetrieb tönen. Der ADAC nennt für einen Kleinwagen rund 150 Euro, für einen Van meist über 350 Euro.
Worauf du beim Kauf der Folie achten solltest, steht in unserer Kaufberatung Sonnenschutzfolie Auto.

Laut Angebot mit ABG für die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe ab der B-Säule. Prüf beim Zuschnitt, dass die Prüfnummer auf jedem Stück bleibt.
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Kommt nur beim Parken innen vor die Windschutzscheibe und ist deshalb unproblematisch. Hält Lenkrad und Sitze spürbar kühler.
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Darf ich die vorderen Seitenscheiben tönen?
Nein. Die vorderen Seitenscheiben müssen klar und unverdunkelt bleiben, damit der Fahrer ungehindert zur Seite und in die Außenspiegel sehen kann. Das gilt in der Praxis auch für sehr helle Folien. Nur ab Werk verbautes Glas, das der Typgenehmigung entspricht, ist dort zulässig.
Muss ich die Tönungsfolie beim TÜV eintragen lassen?
Bei Folien mit Allgemeiner Bauartgenehmigung in der Regel nicht. Du musst aber die ABG im Auto mitführen, und die Prüfnummer muss auf jeder beklebten Scheibe sichtbar sein. Hat die Folie keine ABG, ist sie auf deutschen Straßen nicht zulässig.
Wie dunkel darf die Tönung hinten sein?
Für die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe gibt es keine feste Grenze, solange die Folie eine ABG hat und bei getönter Heckscheibe zwei Außenspiegel vorhanden sind. Sehr dunkle Folien erschweren allerdings nachts die Sicht beim Rückwärtsfahren.
Gelten die Regeln auch in Österreich und der Schweiz?
Nein, dieser Artikel bezieht sich auf Deutschland. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Vorschriften. Wer dort zugelassen ist oder regelmäßig dort fährt, sollte sich bei der zuständigen Behörde oder dem Automobilclub informieren.
Fazit
Sonnenschutzfolien am Auto sind in Deutschland erlaubt, aber nur hinten: an den Seitenscheiben ab der B-Säule und an der Heckscheibe. Die Folie braucht eine ABG, die Prüfnummer muss auf jeder Scheibe zu sehen sein, die Genehmigung fährt im Handschuhfach mit, und bei getönter Heckscheibe brauchst du zwei Außenspiegel. Vorne bleibt alles frei, bis auf einen schmalen Blendstreifen oben an der Frontscheibe. Gegen Hitze am Fahrersitz helfen dort eher eine Sonnenblende beim Parken oder ein Ventilator fürs Auto.